Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung (Vertrag) zwischen dem Auftraggeber und CS Webagentur (nachfolgend: Agentur), Inhaber Christian Schroth. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit Auftragserteilung in Form eines schriftlich bestätigten Angebotes durch den Auftraggeber anerkannt.
2. Leistungsumfang
2.1 Webdesign
Es werden folgende Leistungen angeboten:
a. Erstellung des Internetauftritts in Form der Webseite sowie die Einräumung der Nutzungsrechte für die Webseite
Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfanges der zu erstellenden Seite ist das Lastenheft. Die Agentur kennt die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden und hat diese auf Vollständigkeit, Eignung und Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Sollte die Agentur erkennen, dass die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht die zur Erstellung der Webseite erforderlichen Qualitäten haben, so wird die Agentur den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen schriftlichen Vorschlag für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Änderungsvorschlag muss die dadurch verursachten eventuellen Kosten und die eventuell notwendige Anpassung des terminlichen Ablaufs spezifizieren. Der Kunde wird zu diesem Änderungsvorschlag innerhalb von 3 Tagen nach Zugang verbindlich Stellung nehmen. Auf der Grundlage der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben wird die Agentur ein Pflichtenheft und ein Layout erstellen. Das Pflichtenheft beschreibt insbesondere die fachlich-technische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben. Das Layout enthält die wesentlichen gestalterischen Aspekte der zu erstellenden Webseite. Die Agentur wird das Layout in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickeln und hierbei gestalterische Vorgaben des Kunden, insbesondere mit Blick auf das Corporate Design des Kunden, berücksichtigen. Nach Fertigstellung legt die Agentur dem Kunden das Pflichtenheft und das Blog-Layout zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das Blog-Layout aus gestalterischen Gründen nach freiem Belieben zurückzuweisen. Weist der Kunde das Blog-Layout zurück, ist die Agentur zur Vorlage von maximal 2 Alternativvorschlägen verpflichtet. Entsprechen auch diese Vorschläge nicht den gestalterischen Vorstellungen des Kunden, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sollte das Pflichtenheft mangelhaft sein, insbesondere weil es die Vorgaben des Lastenhefts nicht zutreffend umsetzt und abbildet, so kann der Kunde dessen Abnahme verweigern. In diesem Fall hat die Agentur das Recht und die Pflicht, zu maximal 2-maliger Nachbesserung des Pflichtenhefts. Ist das Pflichtenheft auch dann nicht mangelfrei, kann der Kunde von diesem Vertrag insgesamt zurücktreten. Nach Abnahme des Pflichtenhefts und des Blog-Layouts programmiert die Agentur nach Maßgabe des vom Kunden abgenommenen Blog-Layouts sowie des Pflichtenhefts die Webseite.
Nach vollständiger Übergabe und Installation wird eine 2-wöchige Testphase vereinbart. Diese beginnt mit der vollendeten Installation der die Webseite enthaltenen Software. Die Testphase ermöglicht dem Kunden eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Vertragssoftware und ihrer Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Lasten- und Pflichtenheftes sowie des Blog-Layouts und einer Überprüfung auf etwaiger sonstiger Mängel hin. Der Kunde wird während der Testphase auftretender Fehler der Agentur schriftlich anzeigen. Die Agentur steht dem Kunden auch während der Testphase zur Verfügung, um gerügte Mängel der Vertragssoftware unverzüglich zu untersuchen und zu beheben. Sollten noch während der Testphase Fehler der Software auftreten und zeigt der Kunde diese Fehler der Agentur schriftlich an, so verlängert sich die Testphase bis zur Behebung des Fehlers und um eine sich daran anschließende angemessene Prüfungsfrist. Treten während der Testphase auch während eines Lastbetriebes, insbesondere bei gleichzeitigem Zugriff von mindestens 1.000 Nutzern auf die Fertiggestellte Webseite keine wesentlichen Fehler auf oder werden der Agentur keine wesentlichen Fehler schriftlich angezeigt, so wird der Kunde eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die festgestellte Vertragssoftware in vertragsgemäßem Zustand installiert worden ist (Abnahme). Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für den Server, die Datenleitung, den Internetzugang der Nutzer etc.
b. Überarbeitung der bestehenden Internetseiten
Die Agentur überarbeitet die bereits erstellten Internetseiten nach Wunsch des Kunden. Die Vorstellungen des Kunden werden auf Vollständigkeit, Eignung, Eindeutigkeit und Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit überprüft. Der Leistungsumfang wird in einem Lastenheft zusammengefasst. Die Ausführung des Auftrages erfolgt nach den in dem Lastenheft erfassten Vorstellungen des Kunden und besprochenen Leistungen.
c. Webseite-Pflegeverträge
Gegenstand ist die Erbringung von Leistungen für die Softwareprodukte/Webseiten nebst der dazugehörigen Dokumentation (Software) durch die Agentur. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen setzen sich zusammen aus Leistungen, die für den Erhalt und die Widerherstellung der Betriebsbereitschaft der Webseite in ihrer jeweils aktuellen Version notwendig sind, Aktualisierung und Erweiterung von Softwareprogrammen (insgesamt Pflegeleistungen) sowie auch sonstigen Leistungen zur Anpassung und Fortentwicklung von Webseiten und Softwareprogrammen nach den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden (sonstige Leistungen). Die Agentur wird die Pflegeleistungen nach dem jeweils neusten Stand bewehrter Technik erbringen. Sie berücksichtigt allgemeine Verfahrensbeschreibungen und Standards sowie gegebenenfalls spezifische Bestimmungen und Anwendungspraktiken des Kunden. Die Agentur wird nur qualifiziertes und zuverlässiges Personal einsetzen. Sie wird nur bewährte Verfahren, Tools und Werkzeuge verwenden, deren Eignung sie kennt, deren Ausführung sie beherrscht und die dem jeweils anwendbaren Stand der Technik entsprechen. Die Agentur darf ihre Pflichten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen. Dies gilt auch für die Übertragung von Subunternehmern. Der Kunde darf seine Zustimmung nicht ohne triftigen Grund verweigern. Die Agentur wird Mängel der Software, die während der Laufzeit dieses Pflegevertrages auftreten nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beseitigen. An der Software auftretende Mängel sind in die nachfolgenden Kategorien einzuordnen und anschließend nach den Reaktionszeiten und Wiederherstellungszeiten abzuarbeiten. Die Agentur wird dem Kunden über den Stand und den Erfolg der Beseitigung laufend informieren. Die Mängel werden wie folgt eingeordnet:
Kritischer Mangel (Priorität 1): Störung, die einen Ausfall des gesamten Systems, Webseite oder wesentlicher Teile davon verursacht, so dass eine Nutzung ganz oder nahezu vollständig unmöglich ist. Der Betriebsablauf ist derart beeinträchtigt, dass eine sofortige Abhilfe unumgänglich ist.
Wesentlicher Mangel (Priorität 2): Störung, die die Nutzung des Systems der Webseite derart beeinträchtigt, dass eine vernünftige Arbeit mit der Webseite nicht mehr oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand möglich ist. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer wesentlicher Leistungsmängel kann zu einem kritischen Leistungsmangel führen.
Sonstiger Mangel (Priorität 3): Eine sonstige Störung, die die Nutzung des Systems nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Das gleichzeitige Auftreten mehrerer solcher Mängel kann zu einem wesentlichen bzw. kritischen Leistungsmangel führen.
Die Einordnung der Mängel in die verschiedenen Kategorien erfolgt durch den Auftraggeber nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Auswirkungen, die der betreffende Leistungsmangel auf seinen Geschäftsbetrieb hat und der Interessen der Agentur. Die Agentur wird auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren (Reaktionsfrist):
Bei kritischen Mängeln innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Meldung.
Bei wesentlichen Mängeln innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Meldung.
Bei Auftreten sonstiger Mängel innerhalb 72 Stunden nach Erhalt der Meldung.
Die Agentur wird Mängel innerhalb der angemessenen Fristen beseitigen. Die Agentur wird auf Wunsch des Auftraggebers und auf der Basis eines gesonderten Auftrages sonstiger Fehlbehebungs- und Anpassungsleistungen ausführen, insbesondere:
Veränderungen an der Webseite, die nicht Gegenstand der Pflegeleistungen sind, insbesondere Anpassung an neue Produkte und Services sowie an geänderte Betriebsabläufe des Kunden.
Anpassung der Software an eine geänderte Hardware und/oder Softwareumgebung des Kunden einschließlich neuer Programmversionen, z. B. neuer Releases, Updates, Upgrades, von im System verwendeter Drittsoftware.
Beseitigung von Fehlfunktionen, die aufgrund unsachgemäßer Bedienung der Software durch den Kunden, durch höhere Gewalt, Eingriffe Dritter oder durch sonstige nicht von der Agentur verursachten Einwirkungen entstanden sind.
Sonstige Anpassungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Software nach Anforderungen des Auftraggebers.
Beratungsleistungen
Ein Vergütungsanspruch der Webagentur setzt einen schriftlichen Auftrag des Kunden voraus. Die Agentur darf die Erbringung sonstiger Fehlerbehebungs- und Anpassungsleistungen sowie von Beratungsleistungen nur verweigern, wenn ihr deren Ausführung im Rahmen ihrer betrieblichen Leistungsfähigkeit nachweislich unzumutbar ist.
2.2 Printmedien
Die Agentur bietet folgende Leistungen an:
a. Erstellung von Entwürfen für diverse Druckerzeugnisse.
b. Korrektur und Anpassung der Entwürfe.
c. Vergabe des Druckauftrages an einen externen Anbieter.
Die zu erstellenden Druckerzeugnisse werden im Rahmen der Auftragserteilung mit dem Kunden besprochen. Sämtliche Wünsche des Kunden werden in einem schriftlichen Exposé aufgenommen und in den Entwurf eingearbeitet. Nach der Erstellung des 1. Entwurfes wird dieser dem Kunden übersandt. Der Kunde nimmt die Korrekturen vor und teilt diese schriftlich der Webagentur mit. Diese arbeitet die Korrekturen ein. In dem Angebot sind lediglich 2 Stunden für die Korrekturen enthalten. Sollte der Kunde weitere Änderungswünsche haben, die keine Korrekturen darstellen, so wird die Agentur ein gesondertes Angebot dem Kunden unterbreiten. Nach Prüfung des korrigierten Entwurfes erteilt der Kunde schriftlich die Freigabe. Die Agentur nimmt die Restarbeiten vor. Diese beinhalten den Beschnitt sowie eine abschließende Qualitätskontrolle. Danach wird der Auftrag an den Drittanbieter, Druckerei, abgegeben.
3. Nutzungsrechte und Namensnennung
Die Agentur räumt dem Kunden das ausschließliche und unbeschränkte Recht ein, die von der Agentur für den Kunden erstellte Vertragssoftware einschließlich der dazugehörigen Unterlagen, Skizzen, Entwürfe, Dokumentationen sowie den Quellcode in sämtlichen bei Vertragsabschluss bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten, sowie den Dritten das Recht zur Verwendung der Software jedweden Umfanges einzuräumen. Diese Rechtegewährung umfasst jegliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an der Software ab deren jeweiligen Entstehen, insbesondere auch sämtliche Rechte an der von der Agentur geschaffenen Benutzeroberfläche (Look and Feel) das Online- und Internetrecht sowie das Recht der zur Verfügungstellung auf Abruf (On Demand-Recht). Der Kunde verpflichtet sich die Agentur im Impressum der Webseite als Urheber der Webseite zu benennen.
4. Rechteübertragung
Arbeitsergebnisse sind sämtliche durch die Tätigkeit der Agentur im Rahmen des Vertrages geschaffenen Werke, insbesondere die Programmierung, Änderung und Weiterentwicklung von der Webseite sowie die bei deren Entwicklung entstandenen und in Dokumenten und auf Datenträgern festgehaltenen Ideen, Algorithmen, sowie Entwurfsdokumentations- und Schulungsmaterial über die Anwendung und Pflege vom Softwareprogramm.
Die Agentur räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen zum Zeitpunkt von deren Entstehen das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte ausschließliche und unwiderrufliche Recht an sämtlichen bekannten Nutzungsarten ein, außerdem das alleinige unbeschränkte Eigentumsrecht an denjenigen Arbeitsergebnissen, an denen ein solches begründet ist und übertragen werden kann.
5. Mitwirkung des Kunden
Die Meldung von Mängeln der Webseite hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Eine mündliche Meldung ist zulässig, wenn der Kunde die schriftliche Meldung spätestens innerhalb von 2 Werktagen nachholt. Die Meldung hat den Mangel (insbesondere Bedingungen, unter denen er auftritt, Symptome und Auswirkungen des Mangels) präzise zu beschreiben und einen Vorschlag zur Einstufung des Mangels in eine Kategorie gem. § 2 zu enthalten.
Der Kunde wird der Agentur vor Ort zu seinen regelmäßigen Geschäftszeiten und dem notwendigen Umfang Zutritt zu den eigenen Räumlichkeiten und Zugriff auf die für die Leistungserbringung erforderliche Hard- und Software gewähren, sowie die erforderlichen technischen Einrichtungen bereitstellen. Soweit es die Dringlichkeit der jeweiligen Pflegeleistung erfordert, wird der Zutritt auch außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten des Kunden gewährt. Die Agentur hat darauf zu achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit so wenig wie möglich gestört wird.
6. Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen ohne Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Knowhow, sowie für den Auftragnehmer sämtliche Arbeitsergebnisse.
Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen.
a. Die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnung verletzt werden.
b. Die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf eine Verletzung dieses Vertrages beruht.
c. Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor die Geheimhaltungsverpflichtungen des Vertrages entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung des Auftrages kennen müssen, um diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach Ihrem Ausscheiden im arbeitsrechtlich zulässigen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten.
Jeder schuldhafte Verstoß gegen die vorstehende Vertraulichkeitsvereinbarung zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € nach sich. Weitergehende Ansprüche der beiden Parteien bleiben unberührt.
7. Datenschutz/Datensicherheit
Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Agentur wird insbesondere personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen dessen Weisungen erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses. Die Datensicherung wird durch den Hosting-Anbieter durchgeführt. Die Agentur übernimmt dafür keine Haftung.
8. Haftung
Die Agentur haftet außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
9. Gewährleistung
Die Agentur gewährleistet, dass die erstellte Webseite vertragsgemäß erstellt ist und keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zudem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder den gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Agentur erbringt die Gewährleistung durch Nachbesserung oder Lieferung eines fehlerfreien Produktes oder einer fehlerfreien Dokumentation. Gelingt die Beseitigung eines gerügten Mangels innerhalb angemessener Frist nicht, so kann der Kunde die Rechte gem. § 634, 635 BGB geltend machen oder nach fruchtlosem Ablauf einer der Agentur zur Mängelbeseitigung schriftlich gesetzten angemessenen Frist die Mängelbeseitigung durch einen anderen Unternehmer oder eigenen Mitarbeiter nach Maßgabe des § 637 ausführen lassen.
Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme im Sinne des Vertrages.
10. Subunternehmer
Die Einschaltung Dritter (Subunternehmer) durch die Agentur zur Leistungserbringung bedarf der vorherigen Benennung des jeweiligen Subunternehmers und der schriftlichen Zustimmung des Kunden. Die Agentur haftet nicht, insbesondere bei Vorbereitung der Printmedien, für Mängel des Papiers, des fehlerhaften Zuschnittes der Druckerei etc. Die Agentur überprüft die durch den Kunden überreichten Bildmaterialien, Texte etc. nicht auf Fehler und haftet auch nicht für diese.
11. Rechte Dritter
Die Agentur steht dafür ein, dass der Ausübung der dem Kunden durch den Vertrag eingeräumten Rechte keine Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit die Agentur für die Erstellung der Webseite von Dritten entwickelte Basistechnologie oder Software benutzt, sichert die Agentur zu, über die dafür erforderlichen Bearbeitungsrechte zu verfügen und zur Einräumung der genannten Rechte an der Basistechnologie und der von der Agentur im Übrigen für die Erstellung der Vertragssoftware benutzten Software berechtigt zu sein.
Für den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegenüber Rechen behauptet, die den Kunden an der vertragsgemäßen Nutzung der Webseite behindern, wird der Kunde die Agentur unverzüglich schriftlich über diese Ansprüche informieren.
12. Vergütung
Der Kunde wird Pflegeleistungen der Agentur nach Maßgabe eines individuellen Angebotes zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vergüten. Die Vergütung wird im Voraus am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
Während der Gewährleistungsfrist der Software verringert sich die Vergütung für die Pflegeleistungen um 25 %. Für gesondert zu erbringenden Leistungen wird eine gesonderte Vergütung fällig, die sich nach Absprache zwischen der Agentur und Kunden sowie der Preisliste der Agentur bestimmt. Die Vergütung wird für den jeweiligen Abrechnungszeitraum jeweils 14 Tage nach Erhalt einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung fällig. Die Parteien sind frei, für diese Leistungen ein anderes Vergütungsmodell zu vereinbaren. Im Rahmen der Erbringung sonstiger Leistungen ist die Agentur zur monatlichen Rechnungslegung unter genauen Angaben sämtlicher ausgeführter Tätigkeiten und getätigter Aufwendungen verpflichtet. Der Aufstellung sind Nachweise für die Tätigkeiten und Aufwendungen beizulegen. Nicht nachgewiesene Tätigkeiten und Aufwendungen sind vom Kunden nicht zu erstatten. Für die Erstellung der Webseiten sowie Vorbereitung der Druckerzeugnisse wird eine Pauschalvergütung nach Absprache vereinbart. Mit der Pauschalvergütung ist auch die Einräumung der Rechte an der Software, Druck sowie Druckerzeugnissen vollständig abgegolten. Einen etwaigen Mehraufwand trägt der Kunde nach vorheriger schriftlicher Autorisierung. Gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz beanspruchen.
13. Kündigung
Jede Partei kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Abnahme des Blog-Layouts für die Erstellung der Webseite scheitert oder wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.
Kündigt eine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis außerordentlich, so entfällt jegliche Zuzahlungspflicht des Kunden an die Agentur bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet. Die Agentur ist zur Rückzahlung der bereits durch den Kunden bezahlten Beträge verpflichtet, soweit die bis zum Zeitpunkt der Kündigung von der Agentur erbrachten Leistungen zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht verwertbar sind.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Vereinbarung oder Aufhebung bedürfen der Schriftform. Die Agentur darf aus dem Vertragsverhältnis zustehender Rechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten. Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen davon nicht berührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis ist Leinfelden-Echterdingen. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
KONTAKT
CS Webagentur
Klinkerstraße 4
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 56619241
Mobil: 0163 8450104
E-Mail: info@cs-webagentur.de

Wir realisieren Ihre Projekte
im Bereich Marketing & Design.